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Umsatzsteuer berechnen: Formeln und Beispiele

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Umsatzsteuer berechnen: Formeln und Beispiele

Als umsatzsteuerpflichtiger Freelancer in Deutschland ist die korrekte Berechnung der Umsatzsteuer eine Ihrer wichtigsten Aufgaben. Jede Rechnung, die Sie stellen, muss die richtige Umsatzsteuer enthalten. Jeder Einkauf, den Sie tätigen, erfordert die korrekte Berechnung der Vorsteuer. Es mag kompliziert klingen, aber mit den richtigen Formeln und etwas Übung wird es zur Routine.

Die Umsatzsteuer, auch Mehrwertsteuer genannt, beträgt in Deutschland in den meisten Fällen 19%. Dieser Standardsatz gilt für die überwiegende Mehrheit der Waren und Dienstleistungen – von professionellen Beratungsleistungen über Software und digitale Produkte bis hin zu den meisten Geschäftsdienstleistungen. Daneben gibt es einen ermäßigten Satz von 7%, der für Bücher, Druckerzeugnisse, Lebensmittel in Restaurants, öffentliche Verkehrsmittel und Hotelunterkünfte gilt. In besonderen Fällen, wie Exporten außerhalb der EU oder innergemeinschaftlichen Lieferungen, kann auch der Nullsatz von 0% zur Anwendung kommen.

Die Grundformeln verstehen

Die Berechnung der Umsatzsteuer basiert auf zwei grundlegenden Formeln, die Sie kennen sollten. Die erste Formel wandelt einen Nettobetrag in einen Bruttobetrag um – also fügt die Umsatzsteuer hinzu. Die zweite Formel macht das Gegenteil: Sie rechnet die Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag heraus, um den Nettobetrag zu erhalten.

Wenn Sie eine Rechnung stellen, beginnen Sie normalerweise mit dem Nettobetrag – dem Betrag, den Sie für Ihre Leistung erhalten möchten. Um den Bruttobetrag zu berechnen, den Ihr Kunde tatsächlich zahlen muss, multiplizieren Sie den Nettobetrag mit 1,19 (bei 19% Umsatzsteuer). Ein Beispiel: Wenn Sie 1.000 EUR netto für eine Beratungsleistung verlangen, beträgt der Bruttobetrag 1.000 × 1,19 = 1.190 EUR. Die Umsatzsteuer beträgt 190 EUR.

Die umgekehrte Berechnung ist genauso wichtig, besonders wenn Sie Rechnungen erhalten. Wenn Sie eine Rechnung über 1.190 EUR brutto erhalten, müssen Sie wissen, wie viel davon tatsächlich die Leistung kostet und wie viel Umsatzsteuer Sie als Vorsteuer abziehen können. Dazu teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19. In unserem Beispiel: 1.190 ÷ 1,19 = 1.000 EUR netto. Die Umsatzsteuer von 190 EUR können Sie als Vorsteuer abziehen.

Praktische Anwendung im Alltag

Im täglichen Geschäft werden Sie diese Berechnungen ständig anwenden. Stellen Sie sich vor, Sie erstellen eine Rechnung über 2.500 EUR netto für eine umfangreiche Beratungsleistung. Die Berechnung ist einfach: 2.500 × 0,19 = 475 EUR Umsatzsteuer. Der Bruttobetrag, den Sie auf der Rechnung ausweisen, beträgt 2.975 EUR. Diese Berechnung sollte auf jeder Rechnung klar dargestellt sein, mit Nettobetrag, Umsatzsteuersatz, Umsatzsteuerbetrag und Gesamtbetrag.

Aber es wird komplizierter, wenn Sie Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen haben. Vielleicht verkaufen Sie sowohl Beratungsleistungen (19%) als auch Bücher (7%). In diesem Fall müssen Sie jede Position separat berechnen. Die Beratung kostet 1.000 EUR netto, also 1.190 EUR brutto mit 190 EUR Umsatzsteuer. Das Buch kostet 20 EUR netto, also 21,40 EUR brutto mit 1,40 EUR Umsatzsteuer. Der Gesamtbetrag der Rechnung ist dann 1.211,40 EUR brutto, mit einer Gesamtumsatzsteuer von 191,40 EUR.

Ein häufiger Fehler, den viele Freelancer machen, ist die falsche Berechnung der Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag. Wenn Sie 19% von 1.190 EUR nehmen, erhalten Sie 226,10 EUR – das ist falsch. Die korrekte Methode ist, den Bruttobetrag durch 1,19 zu teilen, um den Nettobetrag zu erhalten, und dann die Differenz zu berechnen. Oder Sie verwenden die Formel: Umsatzsteuer = Bruttobetrag × (0,19 ÷ 1,19), was direkt 190 EUR ergibt.

Vorsteuer richtig berechnen

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Sie auf Ihre Geschäftseinkäufe zahlen. Diese können Sie von der Umsatzsteuer abziehen, die Sie von Ihren Kunden erhalten. Die Berechnung funktioniert genauso wie die Berechnung der Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag.

Wenn Sie Software für 1.190 EUR brutto kaufen, können Sie die Vorsteuer von 190 EUR abziehen. Das bedeutet, Sie zahlen effektiv nur 1.000 EUR netto für die Software. Diese Vorsteuer wird in Ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt. Wenn Sie beispielsweise 1.900 EUR Umsatzsteuer von Kunden eingenommen haben und 500 EUR Vorsteuer auf Ausgaben gezahlt haben, müssen Sie nur 1.400 EUR an das Finanzamt zahlen.

Die korrekte Berechnung der Vorsteuer ist wichtig, weil sie Ihre tatsächlichen Geschäftskosten reduziert. Jeder Euro Vorsteuer, den Sie nicht korrekt berechnen, kostet Sie Geld. Moderne Buchhaltungssoftware wie Solobooks übernimmt diese Berechnungen automatisch – Sie geben nur den Bruttobetrag ein, und die Software berechnet automatisch Netto und Vorsteuer.

Excel-Formeln für die Praxis

Wenn Sie Excel oder Google Sheets für Ihre Buchhaltung nutzen, können Sie diese Formeln direkt in Ihre Tabellen einbauen. Für die Berechnung von Netto zu Brutto verwenden Sie die Formel =A11,19, wobei A1 der Nettobetrag ist. Für die umgekehrte Berechnung, also Brutto zu Netto, verwenden Sie =A1/1,19. Um die Umsatzsteuer direkt aus einem Bruttobetrag zu berechnen, können Sie =A1-A1/1,19 oder =A10,19/1,19 verwenden.

Diese Formeln funktionieren auch mit dem ermäßigten Satz von 7%. Ersetzen Sie einfach 1,19 durch 1,07 und 0,19 durch 0,07. So können Sie schnell zwischen verschiedenen Umsatzsteuersätzen wechseln, je nachdem, welche Leistungen Sie anbieten.

Häufige Fehler vermeiden

Einer der häufigsten Fehler bei der Umsatzsteuerberechnung sind Rundungsfehler. Wenn Sie viele Positionen auf einer Rechnung haben und jede einzeln runden, können sich die Rundungsfehler summieren. Die Lösung ist, immer mit voller Genauigkeit zu rechnen und erst am Ende zu runden. Moderne Buchhaltungssoftware macht dies automatisch korrekt.

Ein weiterer häufiger Fehler ist die Verwendung des falschen Umsatzsteuersatzes. Wenn Sie versehentlich 19% statt 7% verwenden oder umgekehrt, führt das zu falschen Beträgen auf der Rechnung. Das kann Probleme verursachen, besonders wenn die Rechnung bereits bezahlt wurde. Die Lösung ist, immer zu prüfen, welcher Satz für welche Leistung gilt, und bei Unsicherheit nachzuschlagen oder einen Steuerberater zu fragen.

Besonders bei Rabatten und Skonti ist Vorsicht geboten. Der Rabatt wird immer auf den Nettobetrag angewendet, nicht auf den Bruttobetrag. Wenn Sie also 10% Rabatt auf 1.000 EUR netto gewähren, beträgt der neue Nettobetrag 900 EUR. Die Umsatzsteuer wird dann auf diesen neuen Nettobetrag berechnet: 900 × 0,19 = 171 EUR. Der Bruttobetrag ist 1.071 EUR.

Automatisierung nutzen

Während es wichtig ist, die Formeln zu verstehen, müssen Sie sie im Alltag nicht ständig manuell anwenden. Moderne Buchhaltungssoftware wie Solobooks übernimmt alle Berechnungen automatisch. Sie geben nur den Nettobetrag ein, und die Software berechnet automatisch die Umsatzsteuer und den Bruttobetrag. Wenn Sie einen Bruttobetrag eingeben, berechnet die Software automatisch Netto und Umsatzsteuer.

Die Software unterstützt auch verschiedene Umsatzsteuersätze und wählt automatisch den richtigen Satz für die jeweilige Leistung. Bei gemischten Rechnungen mit verschiedenen Sätzen wird alles korrekt aufgeteilt. Die Vorsteuer wird automatisch erkannt und kategorisiert, und am Ende haben Sie alle Daten für Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung.

Diese Automatisierung spart nicht nur Zeit, sondern reduziert auch Fehler. Menschliche Rechenfehler werden eliminiert, und Sie können sich darauf verlassen, dass alle Berechnungen korrekt sind. Die Software validiert auch automatisch, ob alle Pflichtangaben auf der Rechnung vorhanden sind, und warnt Sie, wenn etwas fehlt.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung

Am Ende jedes Monats oder Quartals müssen Sie eine Umsatzsteuer-Voranmeldung abgeben. Diese zeigt, wie viel Umsatzsteuer Sie eingenommen haben, wie viel Vorsteuer Sie gezahlt haben, und wie viel Sie an das Finanzamt zahlen müssen oder zurückerhalten.

Die Berechnung ist einfach: Zu zahlende Umsatzsteuer = Eingenommene Umsatzsteuer - Vorsteuer. Wenn Sie also 1.900 EUR Umsatzsteuer eingenommen haben und 500 EUR Vorsteuer gezahlt haben, müssen Sie 1.400 EUR zahlen. Wenn Sie mehr Vorsteuer gezahlt haben als Umsatzsteuer eingenommen, erhalten Sie die Differenz zurück.

Die Fristen hängen von Ihrer Situation ab. Wenn Ihre Umsatzsteuerschuld über 7.500 EUR pro Jahr liegt, müssen Sie monatlich abgeben, bis zum 10. des Folgemonats. Ansonsten reicht eine vierteljährliche Abgabe, ebenfalls bis zum 10. des Monats nach Quartalsende. Moderne Buchhaltungssoftware bereitet alle Daten für die Voranmeldung vor und kann sie sogar direkt an ELSTER übermitteln.

Fazit

Die korrekte Berechnung der Umsatzsteuer ist essentiell für jeden umsatzsteuerpflichtigen Freelancer. Die Grundformeln sind einfach: Netto zu Brutto multiplizieren Sie mit 1,19, Brutto zu Netto teilen Sie durch 1,19. Mit etwas Übung werden diese Berechnungen zur Routine.

Aber Sie müssen nicht alles manuell berechnen. Moderne Buchhaltungssoftware wie Solobooks übernimmt alle Berechnungen automatisch. Sie müssen sich keine Formeln merken – die Software berechnet immer korrekt, unterstützt verschiedene Umsatzsteuersätze und bereitet alles für Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldung vor. So können Sie sich auf Ihr Geschäft konzentrieren, während die Technik die Berechnungen übernimmt.

Benötigen Sie Hilfe?

Wenn Sie Fragen zur Umsatzsteuerberechnung haben oder Unterstützung bei der Buchhaltung benötigen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter support@solobooks.de, chatten Sie mit uns in der App oder besuchen Sie unser Hilfe-Center für weitere Anleitungen.


Zuletzt aktualisiert: 1. November 2025

Experten-Tipp

Legen Sie monatlich die errechnete Umsatzsteuer auf ein separates Konto. So vermeiden Sie Liquiditätsengpässe bei der Zahlung ans Finanzamt.

— Solobooks Team

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