Jahresende Steuererklärung für Freiberufler: Was Sie wissen müssen
Zum Jahresende haben Sie als Freiberufler zwei Aufgaben: das laufende Jahr sauber abschließen und die Erklärungen vorbereiten, die im Folgejahr fällig werden. Dieser Leitfaden zeigt, welche Erklärungen das sind, bis wann sie fällig sind und was Sie jetzt schon tun können. Mehr dazu auf unserer Seite zur Buchhaltung mit Solobooks.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Selbstständiger geben Sie jedes Jahr die Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR ab. Ohne Kleinunternehmerregelung kommt die Umsatzsteuer-Jahreserklärung dazu. Alle drei sind Pflicht und werden elektronisch übermittelt.
- Die Frist endet sieben Monate nach Jahresende. Für 2025 war das der 31. Juli 2026, für 2026 ist es der 2. August 2027, weil der 31. Juli 2027 ein Samstag ist.
- Mit Steuerberater läuft die Frist bis Ende Februar des übernächsten Jahres. Für 2025 ist das der 1. März 2027.
- Wer zu spät abgibt, riskiert einen Verspätungszuschlag.
- Belege bewahren Sie acht Jahre auf.
Welche Erklärungen fällig sind
| Erklärung | Wer | Grundlage |
|---|---|---|
| Einkommensteuererklärung | alle Selbstständigen | § 25 EStG |
| Anlage EÜR | alle, die den Gewinn per EÜR ermitteln | § 60 EStDV |
| Umsatzsteuer-Jahreserklärung | alle ohne Kleinunternehmerregelung | § 18 Abs. 3 UStG |
| Gewerbesteuererklärung | nur Gewerbetreibende | § 14a GewStG |
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung ist Pflicht, auch wenn Sie das ganze Jahr Voranmeldungen abgegeben haben. Sie fasst das Jahr zusammen und korrigiert Abweichungen. Kleinunternehmer müssen seit 2025 in der Regel keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben.
Fristen
Ohne Steuerberater
Sieben Monate nach Ende des Jahres (§ 149 Abs. 2 AO):
| Steuerjahr | Frist |
|---|---|
| 2025 | 31. Juli 2026 (abgelaufen) |
| 2026 | 2. August 2027 (der 31. Juli ist ein Samstag) |
Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein
Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 Abs. 3 AO). Für das Steuerjahr 2025 ist das der 1. März 2027, weil der 28. Februar 2027 ein Sonntag ist und sich die Frist auf den nächsten Werktag verschiebt (§ 108 Abs. 3 AO). Das Finanzamt kann die Erklärung in Einzelfällen früher anfordern.
Verspätungszuschlag
Geben Sie zu spät ab, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen. Für Jahreserklärungen beträgt er für jeden angefangenen Monat 0,25 % der Steuer nach Abzug der Vorauszahlungen, mindestens 25 Euro pro Monat (§ 152 Abs. 5 AO).
Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Die Voranmeldungen laufen weiter wie gewohnt. Die Voranmeldung für Dezember oder das vierte Quartal ist am 10. Januar fällig, mit Dauerfristverlängerung am 10. Februar.
Checkliste vor dem 31. Dezember
- Offene Rechnungen prüfen. Was im Dezember bezahlt wird, zählt in der EÜR noch für dieses Jahr. Was im Januar kommt, fürs nächste.
- Geplante Anschaffungen überlegen. Eine Ausgabe, die Sie im Dezember bezahlen, mindert den Gewinn dieses Jahres. Computer und Software können Sie unabhängig vom Preis sofort absetzen, andere Wirtschaftsgüter bis 800 Euro netto auch. Kaufen Sie nichts, nur um Steuern zu sparen: Jeder Euro Ausgabe spart nur Ihren persönlichen Steuersatz.
- Belege vervollständigen. Hat jede Ausgabe einen Beleg? Bei Bewirtungen den Anlass und die Teilnehmer notiert? Bei Geschenken die Empfänger?
- Fahrten zusammenstellen. Fahrten zum Büro oder Coworking-Space und Geschäftsreisen mit Datum und Kilometern.
- Homeoffice-Tage zählen. Für die Tagespauschale von 6 Euro brauchen Sie die Zahl der Tage, höchstens 210.
- Rücklagen prüfen. Reicht das Geld für die Nachzahlung und die nächsten Vorauszahlungen?
Unterlagen für die Erklärung
Für die Anlage EÜR:
- alle Einnahmen, mit Zahlungsdatum
- alle Ausgaben, mit Beleg
- das Anlagenverzeichnis für Anschaffungen über 800 Euro netto
- Fahrten und Homeoffice-Tage
Für die Einkommensteuererklärung:
- Bescheinigungen über Kranken- und Pflegeversicherung
- Bescheinigungen über Altersvorsorgebeiträge
- Spendenbescheinigungen
- bei Nebenjob oder Anstellung die Lohnsteuerbescheinigung
- den letzten Steuerbescheid und den Vorauszahlungsbescheid
Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge und Spenden sind keine Betriebsausgaben, sondern Sonderausgaben. Sie gehören in die Einkommensteuererklärung, nicht in die EÜR.
Häufige Abzüge zum Prüfen
- Homeoffice: 6 Euro pro Tag, höchstens 1.260 Euro im Jahr. Bildet ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit, alternativ die tatsächlichen Kosten oder pauschal 1.260 Euro.
- Arbeitsmittel und Technik: Computer und Software im Anschaffungsjahr, andere Güter bis 800 Euro netto sofort.
- Fahrten zur Betriebsstätte: Entfernungspauschale, ab 2026 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer.
- Geschäftsreisen: 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer mit dem eigenen Auto, Verpflegungspauschalen von 14 oder 28 Euro pro Tag.
- Bewirtung: 70 % der Kosten.
- Berufliche Versicherungen, Fortbildung, Steuerberatung, Software, Werbung.
Die Details stehen in unserem Leitfaden zu steuerlichen Abzügen für Freiberufler.
Wie Sie die Erklärung abgeben
Selbst über Mein ELSTER. Kostenlos, aber Sie müssen jedes Formular selbst ausfüllen.
Mit Steuersoftware oder einer Buchhaltungslösung, die an ELSTER übermittelt. Die Kosten hängen vom Anbieter ab.
Mit Steuerberater. Der Berater übernimmt Erklärung und Kommunikation mit dem Finanzamt, und Sie haben mehr Zeit. Die Gebühren richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung und hängen von Ihren Zahlen und vom Aufwand ab. Mehr dazu in unserem Beitrag zu Steuerberater-Kosten.
Nach der Abgabe
Das Finanzamt prüft die Erklärung und schickt Ihnen einen Steuerbescheid. Wie lange das dauert, ist je nach Finanzamt und Jahreszeit sehr unterschiedlich.
- Erstattung: Das Finanzamt überweist sie auf Ihr Konto.
- Nachzahlung: Sie ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 36 Abs. 4 EStG). Gleichzeitig passt das Finanzamt oft die Vorauszahlungen an.
- Fehler im Bescheid: Sie haben einen Monat Zeit für einen Einspruch (§ 355 AO).
Tipps für das nächste Jahr
- Laufend buchen statt im Februar alles nachzuholen.
- Steuern zurücklegen, am besten bei jedem Zahlungseingang einen festen Anteil.
- Belege digital ablegen, direkt bei der Buchung.
Wenn Sie neben der Selbstständigkeit angestellt sind oder Ihre private Einkommensteuererklärung selbst machen möchten, führt Sie unsere Schritt-für-Schritt-Anleitung für Arbeitnehmer durch die Erklärung für das Steuerjahr 2025.
Wie Solobooks hilft
In Solobooks führen Sie das Jahr über Ihre Buchhaltung: Bankumsätze, Kategorien, Belege, Rechnungen. Am Jahresende erstellt Solobooks daraus die Anlage EÜR, und Sie übermitteln sie direkt an ELSTER. Auch die Einkommensteuererklärung machen Sie in Solobooks. Eine Erklärung pro Abojahr ist im Abo enthalten.
Die Umsatzsteuer-Jahreserklärung übermittelt Solobooks derzeit nicht. Die dafür nötigen Summen sehen Sie in Ihren Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Solobooks. Übermitteln Sie die Jahreserklärung über Mein ELSTER oder Ihren Steuerberater. Arbeitet Ihr Steuerberater mit DATEV, geben Sie ihm einen DATEV-Export.
Häufig gestellte Fragen
Bis wann muss ich meine Steuererklärung 2025 abgeben? Ohne Steuerberater war die Frist der 31. Juli 2026. Mit Steuerberater haben Sie bis zum 1. März 2027 Zeit.
Muss ich eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben, obwohl ich Voranmeldungen abgegeben habe? Ja, wenn Sie nicht unter die Kleinunternehmerregelung fallen. Die Jahreserklärung ist zusätzlich Pflicht.
Ist meine Krankenversicherung eine Betriebsausgabe? Nein. Sie ist eine Sonderausgabe und gehört in die Einkommensteuererklärung.
Wie hoch ist der Verspätungszuschlag? 0,25 % der Steuer nach Abzug der Vorauszahlungen pro angefangenem Monat, mindestens 25 Euro pro Monat.
Wie lange muss ich Belege aufbewahren? Buchungsbelege acht Jahre, Aufzeichnungen und Jahresabschlüsse zehn Jahre.
Benötigen Sie Hilfe?
Wenn Sie Fragen zur Steuervorbereitung haben:
- E-Mail: support@solobooks.de
- Chat mit uns in der App
Quellen
- § 149 AO – Abgabe der Steuererklärungen
- § 108 AO – Fristen und Termine
- § 152 AO – Verspätungszuschlag
- § 18 UStG – Besteuerungsverfahren
- § 36 EStG – Entstehung und Tilgung der Einkommensteuer
- § 4 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben
- § 147 AO – Aufbewahrungsfristen
Stand: 30. Oktober 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Gesetzestexte und amtliche Angaben ändern sich — im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung.
Zuletzt aktualisiert: 30. Oktober 2026
Experten-Tipp
Legen Sie monatlich die errechnete Umsatzsteuer auf ein separates Konto. So vermeiden Sie Liquiditätsengpässe bei der Zahlung ans Finanzamt.
— Solobooks Team