Steuererklärung 2025 für Arbeitnehmer: Schritt für Schritt
Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2025 ist für viele Arbeitnehmer die erste, die sie selbst machen. Das ist weniger aufwendig, als der Ruf des Themas vermuten lässt: Die meisten Angaben stehen auf einem einzigen Dokument, der Lohnsteuerbescheinigung, und der Rest ist eine Handvoll Beträge, die Sie ohnehin kennen.
Diese Anleitung gilt für das Steuerjahr 2025, also die Erklärung, die Sie 2026 abgeben. Sie führt in der Reihenfolge durch den Ablauf, in der Sie tatsächlich vorgehen.
Das Wichtigste in Kürze
- Für Pflichtfälle endete die Frist für 2025 am 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit.
- Wenn Sie nicht abgeben mussten, können Sie die Erklärung für 2025 freiwillig noch bis zum 31. Dezember 2029 einreichen.
- Der Grundfreibetrag liegt 2025 bei 12.096 Euro. Bis zu diesem Einkommen fällt keine Einkommensteuer an.
- Arbeitnehmer brauchen in der Regel den Hauptvordruck, die Anlage N und die Anlage Vorsorgeaufwand. Alles Weitere hängt von Ihrer Situation ab.
- Belege reichen Sie nicht mit ein. Sie müssen sie auf Nachfrage vorlegen können.
- Die Abgabe erfolgt elektronisch. Ein eigenes ELSTER-Zertifikat ist dafür nicht zwingend nötig, wenn Sie über einen Anbieter abgeben.
Müssen Sie überhaupt abgeben?
Es gibt zwei Wege in die Steuererklärung, und sie haben völlig unterschiedliche Fristen.
Pflichtveranlagung heißt, das Finanzamt erwartet Ihre Erklärung. Das ist unter anderem der Fall, wenn:
- Sie Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen haben, etwa Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Elterngeld
- Sie im Jahr gleichzeitig von mehreren Arbeitgebern Lohn bezogen haben, also Steuerklasse VI im Spiel war
- Sie verheiratet sind und die Kombination III und V oder das Faktorverfahren genutzt haben
- Sie sich einen Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal haben eintragen lassen
- Sie Nebeneinkünfte über 410 Euro hatten, etwa aus Selbstständigkeit oder Vermietung
- Sie eine Abfindung erhalten haben, die ermäßigt besteuert wurde
Antragsveranlagung heißt, Sie geben freiwillig ab. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie hohe Werbungskosten hatten, nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben, geheiratet haben oder größere Krankheitskosten tragen mussten.
Der praktische Unterschied liegt in der Frist. Wer abgeben muss, hatte bis Ende Juli Zeit. Wer freiwillig abgibt, hat vier Jahre, gerechnet ab dem Ende des Steuerjahres.
Die Fristen für 2025 im Überblick
| Fall | Frist |
|---|---|
| Pflichtveranlagung, ohne Berater | 31. Juli 2026 |
| Pflichtveranlagung, mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein | 1. März 2027 |
| Freiwillige Abgabe | 31. Dezember 2029 |
Der 1. März 2027 kommt zustande, weil der gesetzliche Stichtag Ende Februar auf einen Sonntag fällt und sich die Frist deshalb auf den nächsten Werktag verschiebt.
Wenn Sie zur Abgabe verpflichtet waren und die Julifrist verstrichen ist, geben Sie trotzdem ab. Das Finanzamt kann einen Verspätungszuschlag festsetzen, und die Höhe hängt unter anderem davon ab, wie lange es dauert, bis die Erklärung vorliegt.
Welche Formulare Sie brauchen
Die Erklärung besteht aus einem Hauptvordruck und mehreren Anlagen. Sie füllen nur die aus, die auf Sie zutreffen.
| Formular | Wofür |
|---|---|
| Hauptvordruck ESt 1 A | Persönliche Daten, Religionszugehörigkeit, Bankverbindung |
| Anlage N | Arbeitslohn und Werbungskosten |
| Anlage Vorsorgeaufwand | Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung |
| Anlage Sonderausgaben | Spenden, Kirchensteuer, Aus- und Fortbildungskosten bestimmter Art |
| Anlage Außergewöhnliche Belastungen | Krankheitskosten, Pflege, Behinderung, Unterhalt |
| Anlage Kind | Eine je Kind, für Freibeträge und Betreuungskosten |
| Anlage S und Anlage EÜR | Nur bei selbstständigen Nebeneinkünften |
| Anlage KAP | Kapitalerträge, wenn keine oder zu viel Abgeltungsteuer einbehalten wurde |
Für einen Angestellten ohne Kinder und ohne Nebeneinkünfte sind es in der Praxis drei Formulare: Hauptvordruck, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand.
Welche Unterlagen Sie zusammensuchen
Bevor Sie anfangen, legen Sie sich das Folgende bereit. Mit vollständigen Unterlagen dauert eine einfache Erklärung weniger als eine Stunde.
- Lohnsteuerbescheinigung für 2025, von jedem Arbeitgeber eine
- Steuer-Identifikationsnummer, elfstellig, steht auf der Bescheinigung und auf jedem Steuerbescheid
- IBAN des Kontos, auf das die Erstattung gehen soll
- Bescheinigungen über Lohnersatzleistungen, etwa von der Agentur für Arbeit, der Krankenkasse oder der Elterngeldstelle
- Nachweise über Versicherungsbeiträge, soweit sie nicht schon auf der Lohnsteuerbescheinigung stehen, etwa private Haftpflicht, Berufsunfähigkeit, Riester oder Rürup
- Belege für Werbungskosten: Fortbildungen, Arbeitsmittel, Bewerbungen, Beiträge zu Berufsverbänden
- Entfernung und Arbeitstage: Kilometer zur Arbeit und die Zahl der Tage im Büro sowie im Homeoffice
- Rechnungen für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen, jeweils mit Kontoauszug, denn Barzahlung wird nicht anerkannt
- Spendenquittungen
- Belege für Krankheitskosten, wenn größere Beträge zusammengekommen sind
Wenn Sie die Lohnsteuerbescheinigung zum ersten Mal in der Hand haben und nicht wissen, welche Zahl wofür steht, hilft unser Leitfaden Lohnsteuerbescheinigung verstehen.
Schritt für Schritt durch die Erklärung
1. Persönliche Angaben und Veranlagungsart
Name, Adresse, Steuer-ID, Religionszugehörigkeit, Bankverbindung. Bei Ehepaaren entscheiden Sie hier zwischen Zusammenveranlagung und Einzelveranlagung. Die Zusammenveranlagung ist in den meisten Fällen günstiger, weil der Splittingtarif greift, besonders bei ungleichen Einkommen.
2. Arbeitslohn aus der Lohnsteuerbescheinigung übernehmen
Bruttoarbeitslohn, einbehaltene Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer. Bei mehreren Arbeitgebern wird jede Bescheinigung einzeln erfasst, nicht addiert.
3. Werbungskosten eintragen
Zuerst den Arbeitsweg, weil er meist der größte Posten ist. Für 2025 gelten 0,30 Euro je Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer, einfache Strecke, pro Arbeitstag. Dann Homeoffice-Tage mit 6 Euro pro Tag, Arbeitsmittel, Fortbildung, Bewerbungskosten und Beiträge.
Wichtig: Das Finanzamt zieht ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab. Erst was darüber liegt, bringt zusätzliche Erstattung. Welche Posten dafür in Frage kommen, steht in unserem Leitfaden zu den Werbungskosten für Arbeitnehmer.
4. Vorsorgeaufwendungen erfassen
Der Block aus der Lohnsteuerbescheinigung mit Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, dazu private Versicherungen zur Basisabsicherung. Für 2025 sind Altersvorsorgeaufwendungen bis 27.566 Euro bei Einzelveranlagung und 55.132 Euro bei Zusammenveranlagung berücksichtigungsfähig.
5. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen
Spenden, gezahlte Kirchensteuer, Kinderbetreuungskosten. Bei den Betreuungskosten sind 80 Prozent der Aufwendungen abziehbar, höchstens 4.800 Euro je Kind und Jahr.
Krankheitskosten, Pflegekosten und ähnliche Belastungen wirken sich erst aus, wenn sie die zumutbare Belastung überschreiten. Diese richtet sich nach Einkommen, Familienstand und Kinderzahl und wird gestaffelt berechnet. Sammeln lohnt sich deshalb vor allem in Jahren mit hohen Ausgaben.
6. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen
Diese werden nicht vom Einkommen abgezogen, sondern direkt von der Steuer. Voraussetzung ist eine Rechnung und die Zahlung per Überweisung. Materialkosten zählen nicht mit, nur der Arbeitsanteil.
7. Prüfen und absenden
Vor dem Absenden noch einmal die Zahlen mit der Lohnsteuerbescheinigung abgleichen und prüfen, ob der bescheinigte Zeitraum das ganze Jahr abdeckt. Dann elektronisch übermitteln.
Die wichtigsten Beträge für 2025
| Position | Wert 2025 |
|---|---|
| Grundfreibetrag | 12.096 Euro |
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 Euro |
| Entfernungspauschale, Kilometer 1 bis 20 | 0,30 Euro |
| Entfernungspauschale, ab Kilometer 21 | 0,38 Euro |
| Homeoffice-Tagespauschale je Tag, höchstens 1.260 Euro | 6,00 Euro |
| Kinderfreibetrag einschließlich Betreuungsfreibetrag, gemeinsam | 9.600 Euro |
| Kindergeld je Kind und Monat | 255 Euro |
| Entlastungsbetrag für Alleinerziehende | 4.260 Euro |
| Kinderbetreuungskosten, 80 Prozent, höchstens je Kind | 4.800 Euro |
Zum Vergleich für die nächste Erklärung: Ab dem Steuerjahr 2026 steigt der Grundfreibetrag auf 12.348 Euro, das Kindergeld auf 259 Euro im Monat, und die Entfernungspauschale beträgt einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer.
Was nach dem Absenden passiert
Das Finanzamt prüft die Erklärung und erlässt einen Steuerbescheid. Wie lange das dauert, hängt vom Bundesland und von der Auslastung des Finanzamts ab, elektronisch abgegebene Erklärungen werden in der Regel schneller bearbeitet als Papiererklärungen.
Wenn der Bescheid kommt, vergleichen Sie ihn mit Ihrer Erklärung. Abweichungen erklärt das Finanzamt in den Erläuterungen am Ende. Sind Sie damit nicht einverstanden, haben Sie einen Monat Zeit, Einspruch einzulegen. Die Frist beginnt mit der Bekanntgabe des Bescheids.
Wie Solobooks dabei hilft
Solobooks führt Sie durch die Erklärung in genau der Reihenfolge, die oben beschrieben ist, mit Fragen statt Formularfeldern. Die voraussichtliche Erstattung wird dabei laufend berechnet und ist während der gesamten Eingabe sichtbar, sodass Sie sehen, welche Angabe sich auswirkt und welche nicht.
Für das Steuerjahr 2025 sind der Hauptvordruck, die Anlage N, die Anlage Vorsorgeaufwand und die Anlagen für Kinder und außergewöhnliche Belastungen abgedeckt. Wer nebenher selbstständig ist, erfasst diesen Teil über die Anlage S und die Anlage EÜR.
Vor dem Absenden prüft Solobooks die Erklärung auf unvollständige Angaben und blockiert die Übermittlung, solange etwas fehlt. Die Abgabe läuft elektronisch über ELSTER, ohne dass Sie ein eigenes Zertifikat hochladen müssen. Bezahlt wird erst beim Absenden, einmalig, ohne Abo.
Steuererklärung 2025 jetzt starten
Mehr zum Ablauf und zum Umfang finden Sie auf der Seite zur Einkommensteuererklärung. Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind, ist die Buchhaltung der passendere Einstieg, und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung erklärt die Gewinnermittlung dahinter.
Häufig gestellte Fragen
Lohnt sich die Steuererklärung überhaupt? Für die meisten Arbeitnehmer ja, weil der Lohnsteuerabzug über das Jahr hinweg keine individuellen Abzüge kennt. Wenn Ihre Werbungskosten über 1.230 Euro liegen oder Sie nur einen Teil des Jahres gearbeitet haben, ist eine Erstattung wahrscheinlich.
Ich habe die Frist am 31. Juli 2026 verpasst. Was jetzt? Geben Sie zügig ab. Bei Pflichtveranlagung kann ein Verspätungszuschlag anfallen, dessen Höhe unter anderem von der Dauer der Verspätung abhängt. Bei freiwilliger Abgabe spielt der Termin keine Rolle, dort läuft die Frist bis Ende 2029.
Kann ich die Erklärung noch für frühere Jahre machen? Bei freiwilliger Abgabe gilt die Vierjahresfrist. Für das Jahr 2022 endet sie am 31. Dezember 2026.
Brauche ich ein ELSTER-Zertifikat? Für Mein ELSTER ja. Wenn Sie über einen Anbieter abgeben, übernimmt dieser die Übermittlung und Sie brauchen kein eigenes Zertifikat.
Werden meine Daten automatisch vorausgefüllt? Das setzt eine eigene Registrierung bei Mein ELSTER auf Ihre Identifikationsnummer und eine dort erteilte Einwilligung voraus. Über Solobooks tragen Sie die Angaben von Ihrer Lohnsteuerbescheinigung selbst ein.
Zusammen oder einzeln veranlagen? Bei unterschiedlich hohen Einkommen ist die Zusammenveranlagung fast immer günstiger. Einzelveranlagung kann sich lohnen, wenn ein Partner Lohnersatzleistungen mit Progressionsvorbehalt bezogen hat oder hohe außergewöhnliche Belastungen geltend macht.
Wie lange muss ich die Belege aufbewahren? Bis der Bescheid bestandskräftig ist, also bis die Einspruchsfrist abgelaufen ist und keine Rückfragen mehr zu erwarten sind. In der Praxis genügt ein Jahr nach Erhalt des Bescheids.
Quellen
- § 25 EStG, Veranlagung zur Einkommensteuer
- § 46 EStG, Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- § 149 AO, Abgabe der Steuererklärungen, und § 108 AO zur Fristberechnung
- § 152 AO, Verspätungszuschlag
- § 355 AO, Einspruchsfrist
- Finanzministerium Rheinland-Pfalz, Tabellarische Übersicht zum Ablauf der Steuererklärungsfristen
- Bundesfinanzministerium, Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
Stand: 17. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Gesetzestexte und amtliche Angaben ändern sich, im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung.
Zuletzt aktualisiert: 17. September 2026
Experten-Tipp
Wenn Sie nicht abgeben mussten, haben Sie für die Erklärung 2025 bis zum 31. Dezember 2029 Zeit. Die Frist im Juli betrifft nur Pflichtfälle.
— Solobooks Team