Pendlerpauschale 2026: 38 Cent ab dem ersten Kilometer
Die Entfernungspauschale steigt. Ab dem 1. Januar 2026 gelten einheitlich 38 Cent je Kilometer ab dem ersten Kilometer, statt wie bisher 30 Cent für die ersten 20 Kilometer und 38 Cent erst darüber.
Der wichtigste Punkt vorweg, weil ihn viele Ratgeber verschweigen: Das betrifft das Steuerjahr 2026, also die Erklärung, die Sie 2027 abgeben. Die Erklärung für 2025, die derzeit ansteht, rechnet noch mit der alten Staffelung.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 1. Januar 2026: 0,38 Euro je Kilometer ab dem ersten Kilometer, einfache Entfernung, pro Arbeitstag.
- Beschlossen mit dem Steueränderungsgesetz 2025. Der Bundestag hat am 4. Dezember 2025 zugestimmt, der Bundesrat am 19. Dezember 2025.
- Für das Steuerjahr 2025 gilt weiter 0,30 Euro für die Kilometer 1 bis 20 und 0,38 Euro ab Kilometer 21.
- Der Gewinn ist gedeckelt: Wer 20 Kilometer oder mehr fährt, bekommt genau 1,60 Euro pro Arbeitstag mehr, egal wie lang die Strecke ist.
- Die Mobilitätsprämie für Geringverdienende wurde entfristet, gilt aber weiterhin erst ab dem 21. Kilometer.
- Die Obergrenze von 4.500 Euro im Jahr bleibt bestehen und entfällt weiterhin nur, wenn Sie mit dem eigenen Auto fahren.
Was sich genau ändert
| Regel | Steuerjahr 2025 | ab Steuerjahr 2026 |
|---|---|---|
| Kilometer 1 bis 20 | 0,30 Euro | 0,38 Euro |
| ab Kilometer 21 | 0,38 Euro | 0,38 Euro |
| Jahreshöchstbetrag | 4.500 Euro | 4.500 Euro |
| Mobilitätsprämie greift ab | Kilometer 21 | Kilometer 21 |
Die Systematik bleibt sonst unverändert. Es zählt weiterhin die einfache Entfernung, nicht Hin- und Rückweg, und zwar für jeden Arbeitstag, an dem Sie tatsächlich zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren sind. Maßgeblich ist die kürzeste Straßenverbindung; eine längere Strecke zählt nur, wenn sie verkehrsgünstiger ist und Sie sie benutzt haben.
Was die Reform konkret bringt
Der Unterschied entsteht nur auf den ersten 20 Kilometern, und zwar 8 Cent je Kilometer. Ab dem 21. Kilometer ändert sich gar nichts. Daraus folgt eine Zahl, die man sich merken kann: maximal 1,60 Euro mehr pro Arbeitstag.
Bei 220 Arbeitstagen im Jahr:
| Einfache Entfernung | 2025 | 2026 | Mehr Abzug |
|---|---|---|---|
| 10 km | 660,00 Euro | 836,00 Euro | 176,00 Euro |
| 15 km | 990,00 Euro | 1.254,00 Euro | 264,00 Euro |
| 20 km | 1.320,00 Euro | 1.672,00 Euro | 352,00 Euro |
| 30 km | 2.156,00 Euro | 2.508,00 Euro | 352,00 Euro |
| 50 km | 3.828,00 Euro | 4.180,00 Euro | 352,00 Euro |
Wer 30 oder 50 Kilometer fährt, gewinnt also genauso viel wie jemand mit 20 Kilometern. Die Entlastung ist bewusst auf den Nahbereich konzentriert.
Was landet davon auf dem Konto? Der Betrag in der letzten Spalte ist zusätzliches Abzugsvolumen, nicht Erstattung. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent werden aus 352 Euro Abzug rund 106 Euro mehr Erstattung, zuzüglich der Wirkung auf Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.
Der Haken, den man kennen sollte
Die Entfernungspauschale ist eine Werbungskostenposition. Das Finanzamt zieht Arbeitnehmern ohnehin den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro ab, ganz ohne Nachweis. Erst was darüber liegt, wirkt sich aus.
Für jemanden mit 10 Kilometern Arbeitsweg und 220 Fahrten steigt der Abzug 2026 von 660 auf 836 Euro. Beides liegt unter 1.230 Euro. Ohne weitere Werbungskosten bringt die Reform dieser Person keinen einzigen Euro.
Die Reform hilft also vor allem denen, die den Pauschbetrag ohnehin schon überschreiten, oder denen, die durch die Erhöhung erstmals darüber kommen. Welche Posten dabei helfen, steht in unserem Leitfaden zu den Werbungskosten für Arbeitnehmer.
Homeoffice-Tage rechnen sich jetzt anders
Für einen Tag im Homeoffice gibt es die Tagespauschale von 6 Euro. Für einen Tag im Büro die Entfernungspauschale. Beides für denselben Tag geht nicht, außer Ihnen steht dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung.
Damit verschiebt sich eine Schwelle:
- 2025 war ein Bürotag ab 20 Kilometern mehr wert als ein Homeoffice-Tag (20 × 0,30 = 6,00 Euro).
- 2026 ist das schon ab 16 Kilometern der Fall (16 × 0,38 = 6,08 Euro).
Das ist kein Grund, das Arbeitsmodell zu ändern, aber es erklärt, warum die Rechnung ab 2026 anders aussieht als im Jahr davor. Mehr dazu in unserem Leitfaden zu Homeoffice-Pauschale und Arbeitszimmer.
Mobilitätsprämie für kleine Einkommen
Wer so wenig verdient, dass er unter dem Grundfreibetrag bleibt, hat von einem höheren Werbungskostenabzug nichts, weil ohnehin keine Einkommensteuer anfällt. Für diese Fälle gibt es die Mobilitätsprämie, die mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entfristet wurde und damit dauerhaft bleibt.
Sie beträgt 14 Prozent der Entfernungspauschale und gilt weiterhin nur für die Kilometer ab dem 21.. Voraussetzungen sind ein zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, Werbungskosten oberhalb des Arbeitnehmer-Pauschbetrags von 1.230 Euro und eine Prämie von mindestens 10 Euro. Beantragt wird sie mit der Einkommensteuererklärung.
Wichtig für die Erwartungshaltung: Die Erhöhung auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer wirkt sich auf die Mobilitätsprämie nicht aus, weil deren Berechnung erst ab Kilometer 21 ansetzt.
Was Ihre Pauschale kürzt
Zwei Felder auf der Lohnsteuerbescheinigung entscheiden mit:
- Nummer 17: steuerfreie Arbeitgeberleistungen für den Arbeitsweg, typischerweise ein Jobticket nach § 3 Nr. 15 EStG.
- Nummer 18: Arbeitgeberleistungen für dieselben Fahrten, die pauschal mit 15 Prozent versteuert wurden.
Beide mindern die Entfernungspauschale. Wer sie übersieht, setzt zu viel an, und da die Daten elektronisch vorliegen, korrigiert das Finanzamt zuverlässig. Welche Zahl auf dem Ausdruck wofür steht, erklärt der Leitfaden Lohnsteuerbescheinigung verstehen.
Was Sie jetzt tun sollten
- Für die Erklärung 2025 nichts ändern. Dort gilt die alte Staffelung. Wer 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer ansetzt, bekommt eine Korrektur.
- Arbeitstage für 2026 mitzählen. Die Zahl der Tage im Büro ist die Größe, die Sie im Januar 2027 nicht mehr rekonstruieren können. Ein Eintrag im Kalender reicht.
- Entfernung prüfen. Kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte, in vollen Kilometern.
- Zuschüsse im Blick behalten. Ein neues Jobticket oder ein Fahrtkostenzuschuss ab 2026 mindert Ihre Pauschale.
- Den Pauschbetrag gegenrechnen. Erst über 1.230 Euro wirkt sich der Arbeitsweg überhaupt aus.
Wie Solobooks dabei hilft
In Solobooks tragen Sie für den Arbeitsweg die einfache Entfernung und die Zahl der Arbeitstage ein, die Staffelung rechnet die Anwendung selbst. Für das Steuerjahr 2026 gilt dabei der neue Satz von 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer, für 2025 die alte Staffelung, sodass Sie in beiden Jahren die Regel bekommen, die tatsächlich gilt.
Die voraussichtliche Erstattung bleibt während der gesamten Eingabe sichtbar. Sie sehen also direkt, ob Ihr Arbeitsweg den Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreitet oder ob es weitere Posten braucht.
Die Erklärung für 2025 können Sie bereits jetzt abgeben.
Steuererklärung mit Solobooks erledigen
Wie die Erklärung insgesamt abläuft, steht in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung für Arbeitnehmer.
Häufig gestellte Fragen
Gilt die Erhöhung schon für meine Steuererklärung 2025? Nein. Sie gilt ab dem 1. Januar 2026 und wirkt sich erstmals in der Erklärung über das Jahr 2026 aus, die Sie 2027 abgeben.
Zählt der Hin- und Rückweg? Nein. Angesetzt wird die einfache Entfernung, also eine Strecke, pro Arbeitstag.
Ich fahre mit Bus und Bahn. Bekomme ich trotzdem die Pauschale? Ja. Die Entfernungspauschale ist unabhängig vom Verkehrsmittel. Sind Ihre tatsächlichen Ticketkosten höher, können Sie stattdessen diese ansetzen.
Gilt der Höchstbetrag von 4.500 Euro weiter? Ja. Er entfällt weiterhin, wenn Sie den Weg mit dem eigenen oder einem Ihnen überlassenen Kraftfahrzeug zurücklegen.
Was ist mit Dienstreisen? Für Fahrten zu wechselnden Einsatzorten gilt nicht die Entfernungspauschale, sondern das Reisekostenrecht mit 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer für Hin- und Rückweg.
Bekomme ich rückwirkend etwas erstattet? Nein. Die Regelung wirkt ab 2026, nicht rückwirkend auf frühere Jahre.
Quellen
- § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG, Entfernungspauschale
- §§ 101 bis 105 EStG, Mobilitätsprämie
- § 3 Nr. 15 EStG, steuerfreie Arbeitgeberleistungen für den Arbeitsweg
- Bundesregierung, Steueränderungsgesetz 2025, Zustimmung des Bundesrates am 19. Dezember 2025
- Bundesfinanzministerium, Die wichtigsten steuerlichen Änderungen 2026
Stand: 17. September 2026. Dieser Beitrag ersetzt keine steuerliche Beratung im Einzelfall. Gesetzestexte und amtliche Angaben ändern sich, im Zweifel gilt die jeweils aktuelle Fassung.
Zuletzt aktualisiert: 14. September 2026
Experten-Tipp
Wer mindestens 20 Kilometer pendelt, gewinnt durch die Reform genau 1,60 Euro pro Arbeitstag, unabhängig davon, wie weit die Strecke darüber hinaus geht.
— Solobooks Team